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    "abstract": "Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Datenspeicherung des BKA sehen sich die Kritiker der geplanten Gesichtserkennung bestätigt. Mit dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Befugnissen des Bundeskriminalamts (BKA) steigen nach Ansicht von Experten die Hürden für den Einsatz einer automatisierten Gesichtserkennung. “Der Kreis der Zielpersonen im sogenannten Sicherheitspaket ist zu weit gefasst. Der Gesetzgeber kann jetzt beim Informationsverbund nachjustieren. Es wäre sinnvoll, nun gemeinsam datenschutzkonforme Lösungen auszuarbeiten”, erläutert die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider [1]. Die Grünen-Fraktion im Bundestag will das Sicherheitspaket mit Blick auf das Urteil des BVerfG zum BKA-Gesetz “mit der notwendigen Sorgfalt” analysieren [2]. Die Koalition von SPD, Grünen und FDP verständigte sich Ende August 2024 auf das Sicherheitspaket [3]. Demnach soll die Polizei künftig die Fotos von Verdächtigen mit allgemein öffentlich zugänglichen Internetdaten abgleichen dürfen, um die Identifizierung von Tatverdächtigen oder gesuchten Personen zu erleichtern. Überdies sieht der Entwurf Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse für BKA und Bundespolizei vor. Höhere Hürden Das Bundesverfassungsgericht erklärte in seinem Urteil vom 1. Oktober 2024 [4] mehrere bestehende Regelungen des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig. So heißt es in den Leitsätzen der Entscheidung: “Im Rahmen einer zweckwahrenden Verarbeitung zuvor erhobener personenbezogener Daten sind diese grundsätzlich zu löschen, nachdem der unmittelbare Anlassfall abgeschlossen und damit der der Erhebungsmaßnahme zugrunde liegende konkrete Zweck erfüllt ist.” Wollen Behörden die Daten von Beschuldigten vorsorglich speichern, erfordert das laut BVerfG “die Festlegung angemessener Speicherschwellen sowie die Bestimmung einer angemessenen Speicherdauer”. Der Jurist und Sicherheitsexperte Dennis-Kenji Kipker (Abbildung 1) sieht sich mit dem Urteil in seiner Kritik an der geplanten Gesichtserkennung bestätigt. “Eine unlimitierte heimliche Datensammlung, Datenspeicherung sowie Weiterverarbeitung zu unbestimmten Zwecken von zahllosen Betroffenen ist nicht möglich”, betont Kipker, und erläutert: “Wenn das Bundesverfassungsgericht schon für die im Vergleich zum biometrischen Massendatenabgleich deutlich weniger eingriffsintensiven Maßnahmen eine teilweise Verfassungswidrigkeit feststellt, wird dies mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auch für die aufgrund ihrer Reichweite völlig unbestimmten Vorschläge aus dem Sicherheitspaket gelten.” Kipker, der seine Kritik bereits in einer Bundestagsanhörung [5] den Abgeordneten dargelegt hatte, empfiehlt der Bundesregierung nun, “dieses aktuelle Vorhaben in dieser konkreten Form aufzugeben und sich vor der öffentlichen Vorlage eines weiteren Gesetzentwurfs durch Experten informieren und beraten zu lassen, was im Sinne der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung geboten, technisch umsetzbar sowie juristisch möglich ist”. Diskussion im Ausschuss Die FDP-Fraktion will ebenso wie die Grünen vermeiden, dass die Karlsruher Richter die Regelungen aus dem Sicherheitspaket wieder kassieren. Man wolle Maßnahmen auf den Weg bringen, “die nicht nur wirksam, sondern auch gerichtsfest sind”, sagte deren innenpolitischer Sprecher Manuel Höferlin der Rheinischen Post [6] und fügte hinzu: “Nur so schaffen wir ein langfristig tragfähiges und verfassungskonformes Sicherheitskonzept.” Nicht nur in der Anhörung des Innenausschusses Ende September 2024, auch in einer nicht öffentlichen Sitzung des Digitalausschusses zwei Tage später sollen die Abgeordneten sich kritisch zu den Plänen geäußert haben. Einem Bericht des Tagesspiegels [7] zufolge geriet die Diskussion zwischen den Digitalpolitikern und der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesinnenministerium Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) sogar so laut, dass sie bis vor verschlossene Türen zu hören war. Dem Bericht zufolge konnte Schwarzelühr-Sutter keine Angaben dazu machen, wie die Pläne technisch umzusetzen seien; das Gesetz solle “technologieoffen” formuliert sein. Die Zeitung zitiert […]",
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